Fundtiere

Ich habe ein Tier gefunden, was nun?

Viele Menschen denken nie darüber nach…bis es ihnen selbst passiert…mir ist ein Hund zugelaufen! Aber was nun?

§ 965 BGB Anzeigepflicht

Der Fund eines Tieres muss unverzüglich der Behörde ( Polizei/ Gemeinde) angezeigt werden. Wird dieses unterlassen, so handelt es sich um eine strafbare Fundunterschlagung.

Darüber hinaus hat eine fehlende Fundanzeige Auswirkungen auf die Regelung der Kostenerstattung.

§967 BGB Ablieferungspflicht

Der Finder muss auf Anforderung der Behörde das Tier an die Behörde selbst oder an den zuständigen Tierschutzverein abliefern.

Sollte ein gefundenes Tier verletzt sein, so besteht hier Hilfeleistungspflicht.

Das Tier muss also zum Tierarzt gebracht und behandelt werden. Wenn die Art der Verletzung es zulässt sollte aber auch hier vorab die Behörde kontaktiert werden und die Kostendeckung geklärt werden, denn irgendjemand muss die Tierarztrechnung im Anschluss bezahlen.

Sollte sich der Besitzer ausfindig machen, ist es etwas einfacher, aber auch hier kann es zu Komplikationen kommen, denn der Besitzer könnte vielleicht

  • Das Geld für die Rechnung nicht aufbringen können
  • Die Notwendigkeit der Behandlung generell in Frage stellen

Wenn im Nachhinein kein Besitzer mehr ausfindig gemacht werden kann, sollten Sie im Vorfeld eine Vereinbarung mit der Behörde getroffen haben, damit Sie nicht für die Behandlung aufkommen müssen.

Wenn Sie also ein Tier gefunden haben, rufen Sie die Polizei oder die Gemeinde an und melden Sie den Fund. Fragen Sie bei der örtlichen Behörde nach, wie Sie weiter verfahren sollen, dann sind Sie und auch das gefundene Tier auf der sicheren Seite.

Auch wir stehen Ihnen rund um die Uhr über unsere Notfallhotline zur Verfügung und können ihnen Auskunft und Hilfestellung geben, allerdings ersetzt dies nicht die Anzeige bei der Behörde.


Fundtiere – wirklich Sache der Tierheime?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren.

Fundtier: Haustier, das einen Eigentümer hat, der aber gegenwärtig nicht bekannt ist.

Herrenloses Tier:  Wild-oder Haustier, das ausgesetzt wurde, der Eigentümer hat kein Besitzinteresse mehr.

Nur… wer kann auf die Schnelle unterscheiden, um was es sich handelt?

Klar ist der Fall natürlich bei einem angebundenen Hund oder bei einem Karton voller Katzenkinder, in allen anderen Fällen kann man nur mutmaßen.

Tierheime und Gemeinden gehen in der Regel davon aus, dass ein Fundtier 28 Tage nach seinem Fund, und ohne, dass ein Besitzer ausfindig gemacht werden konnte, zum herrenlosen Tier wird.

Leider ist das Thema Fundtier immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten und die weit verbreitete Meinung, das Tierheim sei generell dafür zuständig und müsse Fundtiere einfangen, abholen und alle damit verbundenen Kosten übernehmen, trifft leider nicht zu.

Fundtiere sind rechtlich Fundsachen und somit Sache der Gemeinden. Diese sind verpflichtet sie im Sinne des §2 Tierschutzgesetz artgerecht unterzubringen und auch die Kosten hierfür und für die medizinische Erstversorgung zu tragen.

Die Gemeinde hat die Möglichkeit Ihre Verpflichtung an Dritte z.B. den örtlichen Tierschutzverein abzutreten. In diesem Fall trifft die Gemeinde eine vertragliche Vereinbarung mit dem Tierschutzverein, damit die Rechten und Pflichten untereinander geregelt sind.

Wir als Tierheim und Tierschutzverein sind daher nur dazu verpflichtet Fundtiere ( Hunde, Katzen, Nager) bei uns aufzunehmen, wenn die entsprechende Gemeinde einen Fundtiervertrag mit uns geschlossen hat.

Im Alltag ist es bestimmt nicht einfach solche  Grenzen zu setzen, allerdings kann ein Tierheim auf Dauer unmöglich für alles aufkommen.

Bei allen Fundtieren und herrenlosen Tieren entstehen Kosten:

–   Abholung des Tieres und Verbringung ins Tierheim ( rund um die Uhr)

–   Futter für die Dauer des Aufenthaldes ( Aufbewahrungspflicht liegt bei 6 Monaten)

–  Nebenkosten wie Mitarbeiterkosten, Wasser, Strom, Müll etc

–  Behandlungen wie Flohbehandlung, Entwurmung, Impfung, Chippen,  Grundcheck beim Tierarzt

–  Tierarztkosten! In vielen Fällen müssen die Tiere behandelt werden, heißt eine OP unumgänglich. Sei eine gebrochene Pfote, ein offener Tumor, eine Prostataentzündung, Katzenschnupfen etc.

– Jungtiere müssen rund um die Uhr versorgt und aufgepäppelt werden

Die wenigsten Fund-und herrenlosen Tiere sind kerngesund.

Es ist für das Bestehen eines Tierheims unerlässlich, dass die Gemeinden ihre Aufgabe anerkennen und sich entweder selbst den Tieren annehmen, damit verbunden wäre aber nicht nur eine artgerechte Unterbringungsmöglichkeit und ein Chiplesegerät, sondern vor allem auch eine Erreichbarkeit rund um die Uhr, denn Tiere werden leider nicht nur Mo – Fr zwischen 8-16 Uhr gefunden.