21. Juni 2017

Pressemitteilung

Schächten – der erlebte Tod

Das betäubungslose Schlachten ist nachweislich mit immensem Leiden für Tiere verbunden und deshalb nach dem Tierschutzgesetz in Deutschland verboten. Trotzdem ermöglicht das Tierschutzrecht unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen. Der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes Stefan Hitzler sieht hier dringenden Nachbesserungsbedarf und fordert dazu auf, dem Staatsziel Tierschutz endlich Rechnung zu tragen.

In der kommenden Woche endet der Fastenmonat Ramadan. Das Fest des Fastenbrechens im unmittelbaren Anschluss an den Fastenmonat ist nach dem Opferfest der zweithöchste islamische Feiertag. Leider rückt damit – wie jedes Jahr – ein Tierschutzthema in den Vordergrund, dass die christliche und die islamische Kultur deutlich unterscheidet: das so genannte „Schächten“. Beim Schächten wird das zu schlachtende Tier zunächst fixiert, dann wird ihm ohne vorherige Betäubung die Kehle bis zur Wirbelsäule hin durchschnitten und man lässt es bei vollem Bewusstsein und Schmerzempfinden langsam ausbluten. Der Todeskampf kann sich dabei minutenlang hinziehen. Das Ziel ist es, dass der Tot des Tieres nach spätestens 10 – 15 Sekunden eintritt. Dennoch wurden bei Rindern noch 77 Sekunden lang Hirnaktivitäten gemessen und vereinzelt noch nach 6 Minuten Aufstehversuche beobachtet.

Nach § 4 a Abs. 1 Tierschutzgesetzes darf ein warmblütiges Tier „nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzuges betäubt worden ist.“ Nach § 4a Abs. 2 des Tierschutzgesetzes sind Ausnahmen von der Betäubungspflicht dann zulässig, wenn „die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen…“

Nach einer von der Bundestierärztekammer in Auftrag gegebenen Studie aus dem Jahr 2007 kommt es bei dem überwiegenden Teil betäubungslos geschlachteter Tiere zu erheblichen Leiden und Schmerzen. Stefan Hitzler, der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes Baden Württemberg fordert daher die komplette Streichung des §4 Abs. 2 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes. Es besteht nach seiner Aussage die Möglichkeit, das Bewusstsein der zu schlachtenden Tiere durch eine elektrische Kurzzeitbetäubung so lange auszuschalten, dass die Tötung der Tiere ohne Schmerzen erfolgen kann. „Die Vorstellung, dass ein fühlendes Wesen seinen eigenen Tod bei vollem Bewusstsein erleiden muss, obwohl dies zu vermeiden wäre, ist für mich absolut unerträglich.“ so Hitzler weiter. Der Leiter der Veterinärmedizin der Universität Istanbul bestätigte 2008 offiziell, dass eine Fatwa (dies ist eine religiöse Vorschrift) erlassen wurde, nach der eine Schlachtung mit Betäubung nicht gegen den Islam verstoße. 2

„Mein großer Wunsch ist es, dass im Zuge einer fortschreitenden und gelingenden Integration diese Ansicht von möglichst vielen an den Islam glaubenden Menschen geteilt und anerkannt wird, damit wir dem sinnloses Leiden von Tieren so schnell wie möglich ein Ende setzen können,“ wendet sich Stefan Hitzler an die in Deutschland lebenden Muslime.

Der Landestierschutzverband weist darauf hin, dass die Tiere schon vor der eigentlichen Schächtung extreme Qualen und Ängste erleiden, denn die Tiere müssen vor dem Kehlschnitt erst fixiert werden. Rinder werden hierzu zwischen drei Stahlplatten gepresst und dann um 180 Grad auf den Rücken gedreht. Dies bedeutet eine erhebliche Belastung für das Tier, bei der es häufig zu schweren Verletzungen bis hin zu Knochenbrüchen kommt. Stress, Schmerz und die Todesangst führen zu einer erhöhten Atemfrequenz. Dadurch gelangt häufig dann auch Blut in die Lungen und es kann zu regelrechten Erstickungsanfällen kommen. Für Stefan Hitzler gibt es in unserer europäischen Kultur für diese Art mit einem fühlenden Lebewesen umzugehen keinerlei Rechtfertigung mehr. Seiner Ansicht nach genügt der Blick in die Augen eines gerade unbetäubt geschächteten Tieres um zu erkennen, dass hier keine Barmherzigkeit vor der Schöpfung besteht.

 

Integration auch im Tierschutz