Pressemeldung

31.03.2022

Ukrainische Geflüchtete mit Tier – was zu tun ist und wie man helfen kann

Weil in deutschen Flüchtlingsunterkünften die Mitnahme von Tieren meist nicht erlaubt ist, sind Geflüchtete mit Haustier vielfach auf private Unterkünfte angewiesen. Der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass Menschen und Tiere nicht getrennt werden, gibt Tipps, wie man helfen kann und erklärt, welche Maßnahmen rund ums Tier getroffen werden sollten.

„Für die geflüchteten Menschen, die alles zurücklassen mussten, sind ihre Tiere eine wichtige Stütze. Wenn immer möglich, sollte eine Trennung vermieden werden. Private Unterkünfte, in denen Tiere willkommen sind, sind daher ein wahrer Segen“, sagt Luca Secker, Fachreferentin für Heimtiere vom Deutschen Tierschutzbund. Aufgrund der Sprachbarriere sei es wichtig, Ukrainer mit Tier zu unterstützen, wenn es um die Kontaktaufnahme mit dem Veterinäramt, nötige Behandlungen beim Tierarzt oder die Registrierung des Tieres in einem Haustierregister geht.

Tollwut-Check, Kennzeichnung und Registrierung

Die Einreise nach Deutschland ist für Hunde und Katzen von ukrainischen Geflüchteten derzeit auch ohne die sonst notwendige Tollwut-Impfung und andere Dokumente möglich. Nach der Ankunft sind die Geflüchteten aber aufgefordert, sich beim Veterinäramt zu melden und die mitgereisten Tiere anzumelden. Der Deutsche Tierschutzbund hatte dafür geworben, die Aufnahme von Flüchtlingen und ihren Tieren so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Sowohl die Bundesinnenministerin Nancy Faeser1 als auch die Bundesländer2 haben sich mittlerweile dafür ausgesprochen, Menschen und Tiere nicht zu trennen, wenn bereits eine Unterkunft gefunden ist. Möglich ist diese pragmatische Handhabung, weil das Tollwutrisiko verschwindend gering ist: Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts3 liegt die Wahrscheinlichkeit bei etwa 1:300.000. In der Regel wird das zuständige Veterinäramt als Maßnahmen eine klinische Untersuchung, eine Impfung gegen Tollwut sowie – falls noch nicht vorhanden – die Kennzeichnung des Tieres via Mikrochip anordnen. Die Tierhalter sollten ihr Tier mit der Chipnummer anschließend bei FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, registrieren. Die kostenfreie Registrierung hilft, den tierischen Liebling schnell wiederzufinden, sollte das Tier in der neuen, ungewohnten Umgebung entlaufen. Für Ukrainer mit Tieren bietet FINDEFIX rund um die Uhr einen vereinfachten Service4 an.

Aufnahme von Mensch und Tier darf nicht verwehrt werden

Wer in einer Mietswohnung lebt und Geflüchtete aufnehmen möchte, kann dies für sechs bis acht Wochen problemlos tun, auch ohne den Vermieter zu informieren – darauf weist der Deutsche Mieterbund5 hin. „Auch ein vorübergehender „Besuch“ mit Hund oder Katze kann nicht verwehrt werden, es sei denn, es handelt sich um einen sogenannten „Listenhund“, erklärt Evelyn Ofensberger, Leiterin der Rechtsabteilung beim Deutschen Tierschutzbund. „Bei den von Ukrainern mitgebrachten Tieren handelt es sich meist um Katzen oder kleine und mittelgroße Hunde, deren Mitnahme in die Mietwohnung kein Problem sein dürfe. Für mögliche vom Tier verursachte Schäden haftet jedoch der Mieter.“

Ukrainische Geflüchtete mit Tier – was zu tun ist und wie man helfen kann