Ich habe ein Tier gefunden, was nun?

Viele Menschen denken nie darüber nach…bis es ihnen selbst passiert…mir ist ein Hund zugelaufen! Aber was nun?

 

§ 965 BGB Anzeigepflicht

Der Fund eines Tieres muss unverzüglich der Behörde ( Polizei/ Gemeinde) angezeigt werden. Wird dieses unterlassen, so handelt es sich um eine strafbare Fundunterschlagung.

Darüber hinaus hat eine fehlende Fundanzeige Auswirkungen auf die Regelung der Kostenerstattung.

 

§967 BGB Ablieferungspflicht

Der Finder muss auf Anforderung der Behörde das Tier an die Behörde selbst oder an den zuständigen Tierschutzverein abliefern.

 

Sollte ein gefundenes Tier verletzt sein, so besteht hier Hilfeleistungspflicht.

Das Tier muss also zum Tierarzt gebracht und behandelt werden. Wenn die Art der Verletzung es zulässt sollte aber auch hier vorab die Behörde kontaktiert werden und die Kostendeckung geklärt werden, denn irgendjemand muss die Tierarztrechnung im Anschluss bezahlen.

Sollte sich der Besitzer ausfindig machen, ist es etwas einfacher, aber auch hier kann es zu Komplikationen kommen, denn der Besitzer könnte vielleicht

  • Das Geld für die Rechnung nicht aufbringen können
  • Die Notwendigkeit der Behandlung generell in Frage stellen

Wenn im Nachhinein kein Besitzer mehr ausfindig gemacht werden kann, sollten Sie im Vorfeld eine Vereinbarung mit der Behörde getroffen haben, damit Sie nicht für die Behandlung aufkommen müssen.

Wenn Sie also ein Tier gefunden haben, rufen Sie die Polizei oder die Gemeinde an und melden Sie den Fund. Fragen Sie bei der örtlichen Behörde nach, wie Sie weiter verfahren sollen, dann sind Sie und auch das gefundene Tier auf der sicheren Seite.

Auch wir stehen Ihnen rund um die Uhr über unsere Notfallhotline zur Verfügung und können ihnen Auskunft und Hilfestellung geben, allerdings ersetzt dies nicht die Anzeige bei der Behörde.