Fundtiere – wirklich Sache der Tierheime?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren.

Fundtier: Haustier, das einen Eigentümer hat, der aber gegenwärtig nicht bekannt ist.

Herrenloses Tier:  Wild-oder Haustier, das ausgesetzt wurde, der Eigentümer hat kein Besitzinteresse mehr.

Nur… wer kann auf die Schnelle unterscheiden, um was es sich handelt?

Klar ist der Fall natürlich bei einem angebundenen Hund oder bei einem Karton voller Katzenkinder, in allen anderen Fällen kann man nur mutmaßen.

Tierheime und Gemeinden gehen in der Regel davon aus, dass ein Fundtier 28 Tage nach seinem Fund, und ohne, dass ein Besitzer ausfindig gemacht werden konnte, zum herrenlosen Tier wird.

Leider ist das Thema Fundtier immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten und die weit verbreitete Meinung, das Tierheim sei generell dafür zuständig und müsse Fundtiere einfangen, abholen und alle damit verbundenen Kosten übernehmen, trifft leider nicht zu.

Fundtiere sind rechtlich Fundsachen und somit Sache der Gemeinden. Diese sind verpflichtet sie im Sinne des §2 Tierschutzgesetz artgerecht unterzubringen und auch die Kosten hierfür und für die medizinische Erstversorgung zu tragen.

Die Gemeinde hat die Möglichkeit Ihre Verpflichtung an Dritte z.B. den örtlichen Tierschutzverein abzutreten. In diesem Fall trifft die Gemeinde eine vertragliche Vereinbarung mit dem Tierschutzverein, damit die Rechten und Pflichten untereinander geregelt sind.

Wir als Tierheim und Tierschutzverein sind daher nur dazu verpflichtet Fundtiere ( Hunde, Katzen, Nager) bei uns aufzunehmen, wenn die entsprechende Gemeinde einen Fundtiervertrag mit uns geschlossen hat.

Im Alltag ist es bestimmt nicht einfach solche  Grenzen zu setzen, allerdings kann ein Tierheim auf Dauer unmöglich für alles aufkommen.

Bei allen Fundtieren und herrenlosen Tieren entstehen Kosten:

–   Abholung des Tieres und Verbringung ins Tierheim ( rund um die Uhr)

–   Futter für die Dauer des Aufenthaldes ( Aufbewahrungspflicht liegt bei 6 Monaten)

–  Nebenkosten wie Mitarbeiterkosten, Wasser, Strom, Müll etc

–  Behandlungen wie Flohbehandlung, Entwurmung, Impfung, Chippen,  Grundcheck beim Tierarzt

–  Tierarztkosten! In vielen Fällen müssen die Tiere behandelt werden, heißt eine OP unumgänglich. Sei eine gebrochene Pfote, ein offener Tumor, eine Prostataentzündung, Katzenschnupfen etc.

– Jungtiere müssen rund um die Uhr versorgt und aufgepäppelt werden

Die wenigsten Fund-und herrenlosen Tiere sind kerngesund.

Es ist für das Bestehen eines Tierheims unerlässlich, dass die Gemeinden ihre Aufgabe anerkennen und sich entweder selbst den Tieren annehmen, damit verbunden wäre aber nicht nur eine artgerechte Unterbringungsmöglichkeit und ein Chiplesegerät, sondern vor allem auch eine Erreichbarkeit rund um die Uhr, denn Tiere werden leider nicht nur Mo – Fr zwischen 8-16 Uhr gefunden.