Vereinfachter Zuwendungsnachweis
nach § 50 Abs. 2 Nr. 2b EstDV
Sehr geehrte Spenderinnen und Spender,
wenn Sie den Tierschutzverein Stadt und Landkreis Emmendingen e.V. mit bis zu Euro 200,00 im Jahrunterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Spendenbescheinigung von uns.
Es reicht aus, wenn Sie dieses Dokument und den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes, in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen.
Für Zuwendungen über Euro 200,00 fordert das Finanzamt eine Spendenquittung.
Wir werden Ihnen diese automatisch versenden.
Wichtig ist, dass Sie uns Name und Adresse auf Ihrer Überweisung mit angeben.
Es wird bestätigt, dass es sich um eine Spende handelt und nur zur Förderung und Unterstützung gemeinnütziger Zwecke des Tierschutzes in unserem Tierheim verwendet wird.
Im Namen unserer Schützlinge danken wir Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung.
Vorstandsteam des Tierschutzvereins Stadt
und Landkreis Emmendingen e.V.