Der Landtag Baden-Württemberg plant eine Neuregelung des Fischereigesetzes. Demnach sollen demnächst schon Kinder im Alter von sieben Jahren mit dem „Jugendfischereischein“ die Erlaubnis erhalten, im Beisein eines erwachsenen Fischereischeininhabers zu angeln und Fische zu töten.  

Fische sind Lebewesen, die wie alle Wirbeltiere Schmerzen wahrnehmen können. Das „Angelvergnügen“ fügt diesen Tieren erhebliche Leiden bis hin zum größtmöglichen Schaden zu – den Tod.  

Der Landestierschutzverband sieht hier deshalb nicht nur einen klaren Verstoß gegen geltendes Tierschutzrecht, sondern auch eine drohende Gefährdung der Grundschulkinder. 

Fische sind faszinierende Tiere. Fische sind intelligent, sie kommunizieren, sie sind beeindruckende Künstler und Baumeister, sie nutzen sogar Werkzeuge und verfügen über Sinnesleistungen, die uns immer wieder zum Staunen bringen. Es gibt zahllose Arten und sie sind perfekt an ihren Lebensraum im Wasser angepasst. Längst ist wissenschaftlich unbestritten, dass auch Fische Schmerzzufügung wahrnehmen und darunter leiden. Beim Angeln werden Fische mittels Köder angelockt, am im Körper festsitzenden Haken aus ihrem Lebensraum Wasser gezogen und i.d.R. an Land dann getötet. Es werden ihnen damit erhebliche Leiden zugefügt bis hin zum höchstmöglichen Schaden, dem Tod. 

In unserer Gesellschaft hat der Tierschutz inzwischen einen sehr hohen Stellenwert und ist sowohl in der Landesverfassung als auch im Grundgesetz fest verankert. Nach geltendem Tierschutzrecht dürfen Tiere nur getötet werden, wenn ein „vernünftiger Grund“ gegeben ist und der Durchführende die hierzu erforderliche Sachkunde besitzt. 

„Über diese Sachkunde verfügen Grundschulkinder nicht, weswegen die Befugnis, Fische aus dem Wasser zu ziehen, zu betäuben und zu töten keinesfalls in Kinderhände gelegt werden darf,“ so die klare Position von Stefan Hitzler, Vorsitzender des Landestierschutzverbands BW e.V.. Hitzler bezweifelt, dass der im Tierschutzgesetz geforderte „vernünftige Grund zum Töten“ bei diesem Hobby wirklich gegeben ist. Außerdem kommt es immer wieder zu unnötigem Tierleid, bspw. wenn unerwünschte Fische, die wieder zurückgesetzt werden müssen, am Angelhaken hängen. 

Der Tierschützer kann die derzeitige Diskussion, jetzt auch Grundschulkindern das Freizeitangeln und damit das Töten von Tieren zu erlauben, folglich in keiner Weise nachvollziehen: „Siebenjährige sind noch nicht in der Lage selbst zu reflektieren, was sie den Tieren beim Angeln antun. Sie stellen ihre erwachsenen „Vorbilder“ in der Regel auch nicht in Frage. Durch die geplante Neuregelung besteht meiner Meinung nach die Gefahr, dass Kinder es frühzeitig als normal ansehen werden, Tiere zum Spaß zu töten. Dies konterkariert unsere allgemeinen Wertevorstellungen und damit auch das von der Landesregierung erklärte Erziehungsziel, Kinder für unsere Umwelt und ihre Lebensformen -  allen voran die Tierwelt – zu sensibilisieren.“ 

Für Hitzler ist deshalb die bereits bestehende Möglichkeit schon Zehnjährigen über den „Jugendfischereischein“ das Angeln zu erlauben, vollkommen unverständlich bzw. rechtlich in Frage zu stellen: „Kinder müssen erst lernen, etwas zu hinterfragen und eigene Entscheidungen zu treffen. Nicht ohne Grund gelten Jugendliche erst mit 14 Jahren als eingeschränkt strafmündig und dürfen frühestens mit 16 Jahren selbst Tiere kaufen und eigene Verantwortung für Tiere übernehmen. Wir sollten unsere Kinder dahingehend motivieren, Leben zu schützen und zu erhalten, statt Tiere zum Freizeitvergnügen zu töten,“ so das Fazit der Verbandsvorsitzenden. 

Gleichzeitig fordert Hitzler alle Mitbürger*Innen, die es ebenfalls ablehnen, dass bereits siebenjährigen Kindern im Angelverein das Töten von Tieren ermöglicht wird, dringend dazu auf, ihre Landtagsabgeordneten vor Ort zeitnah darauf anzusprechen: “Ihr Abgeordneter kann direkten Einfluss nehmen, denn die Schlussabstimmung zur Gesetzesänderung steht noch aus. Allerdings deutete schon Ende letzten Jahres eine auf Antrag der AfD im Landtag geführte Debatte stark darauf hin, dass die Landtagsabgeordneten der Herabsetzung des Mindestalters für den Jugendangelschein auf sieben Jahre mehrheitlich zustimmen wollen. Hier scheint von der so oft beschworenen Brandmauer keine Rede mehr zu sein. Es kann aber doch nicht sein, dass es landesweit Bestürzung hervorruft, wenn Kinder Gewalttaten verüben und wir gleichzeitig das Töten von schmerzempfindlichen Wirbeltieren ab 7 Jahren zulassen wollen.”  

 

„Licence to kill“ für Kinder – Tierschutz wird ignoriert